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ERGO Reiseversicherungen - Sicherheit auf Reisen

Reiseschutz Jahrespolice

Reiseschutz Jahresversicherung

Mit einer ERGO Reiseversicherung im Gepäck
können Sie den Urlaub entspannt genießen. 
 

Die ERGO Jahresreiseversicherungen
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Die ERGO Reiseversicherungen für eine Reise
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Mit den ERGO Reiseversicherungen ein sicheres Gefühl im Urlaub und auch bereits vor der Reise.

Reiserücktrittsversicherungen:

Die ERGO bietet Reiserücktrittsschutz als Einmalversicherung und als Jahresversicherung an. Während die Einmalversicherung nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen wird, können Sie mit einer Jahres-Reiseversicherung mehrere Reisen absichern. Dabei wird die Jahresversicherung für eine bestimmte maximale Reisepreissumme abgeschlossen. Bis zu diese Grenze gilt dann der Versicherungsschutz für alle Reisebuchungen, die in dem Jahr gebucht werden. Falls doch eine Reise einen höheren Reisepreis hat, kann diese individuell höher versichert werden. Die Reiserücktritt-Jahresversicherung lohnt sich besonders dann, wenn in einem Jahr mehr als eine Reise unternommen wird. Der Jahresvertrag läuft nicht automatisch aus, sondern erneuert sich jedes Jahr weiter, wenn Sie dem Weiterbestehen nicht widersprechen. Dazu muss mit einer entsprechenden Frist von 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres die Police gekündigt werden.

Auslandskrankenversicherungen:

Wer im Ausland krank wird und eine ärztliche Behandlung braucht, der kann ohne einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz schnell in finanzielle Schwierigkeiten kommen. In vielen Ländern gibt es eine Krankenbehandlung nur gegen Vorauskasse, oder gegen eine entsprechende Sicherheitsleistung, wie etwa eine Kreditkarte. Die ERGO Krankenversicherungen helfen, damit die Arztrechnung nicht aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Auslandskrankenschutz für Au-Pair, für Studenten im Auslandssemester, für Praktikanten und auch für Work&Travel Auslandsaufenthalt.
 

Vermeiden Sie diese 5 häufigen Fehler bei der Auswahl einer Reiseversicherung.
Tipp 1.Fehler: Die enthaltenen Leistungen wurden nicht beachtet.
 
Oft meinen die Reisenden dann: "Ich dachte, das ist darin auch mit abgesichert...."

Beispiel 1: Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, und erst nach dem Reisebeginn storniert, der erhält aus der Reiserücktrittsversicherung keine Leistung, da diese bereits am Reisebeginn endet. Wenn man die Reise kurz nach dem Start beenden muss, dann ist das ein Fall für die
Reiseabbruchversicherung.

Beispiel 2: Die Reisekrankenversicherung erstattet die Kosten für benötigte Massagen nicht, weil diese in den Leistungsbestandteilen ausgeschlossen sind.
Tipp Fazit und Tipp für Sie:
Nehmen Sie sich die Zeit, die Produkthinweise für die Versicherung zu lesen, Darin finden Sie kurz dargestellt, was enthalten ist, und was nicht.
Seit 2018 sind diese Produktinformationen  (IPID) gesetzlich vorgeschrieben, und müssen dem Verbraucher bereits vor dem Abschluß der Reiseversicherung angezeigt werden.
 
Tipp 2.Fehler: Die Versicherung kann nicht mehr abgeschlossen werden, da die Abschlußfrist verpasst wurde.

Wer zu lange zögert mit dem Abschluß einer Reiseversicherung, der könnte am Ende das Nachsehen haben.
Sie sollten einen Reiseschutz mit Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Eine Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung allein können noch bis zum Abreisetag in den Urlaub gekauft werden.
Tipp Fazit und Tipp für Sie:
Planen Sie rechtzeitig und denken Sie an den Reiseschutz -  nicht zu lange warten mit dem Versicherungskauf oder gleich eine
Jahresversicherung abschließen. Diese ist dann für alle Reisen ab Kauf gültig und somit kann der Reiseschutz nicht mehr vergessen werden.
 
Tipp 3.Fehler: Die Länge der ausgewählten Reiseversicherung deckt nicht die gesamte Reisezeit im Ausland ab.

Beispiel: Im Versicherungspaket ist eine Reisezeit-Begrenzung von 45 Tage festgelegt, Ihre Reise ist aber länger.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung ist das kein Problem, aber bei einer enthaltenen Auslands-Krankenversicherung ist das von Bedeutung. Diese endet dann plötzlich nach 45 Tagen,
Tipp Fazit und Tipp für Sie:
Prüfen Sie beim Versicherungskauf, ob die Länge der angebotenen Versicherungsschutz ihrem tatsächlichen Reisezeiten entspricht. Besonders bei Auslandskrankenschutz ist dies wichtig, um nicht plötzlich ohne Schutz im Ausland dazustehen.
 
Tipp 4.Fehler: Die Höhe der ausgewählten Reiserücktrittsversicherung entspricht nicht den zu versichernden Reisekosten, sondern ist niedriger und damit unterversichert.

Die Summe der einzelnen Teilleistungen zusammengezählt, die über die Rücktrittskostenversicherung abgesichert werden sollen, ist größer als die Versicherungssumme der abgeschlossenen oder bestehenden Reiseversicherung. Das bedeutet im Schadenfall bei Rücktritt von der gebuchten Reise, wenn die Belege der Versicherung vorgelegt werden, dass eine Unterversicherung vorliegt und diese weniger rückzahlt, Hier hilft zum Beispiel eine zusätzliche Absicherung für den überstehenden Reisepreis.

Beispiel: Es kann bei einer teuren Urlaubsreise vorkommen, dass die aus den Vorjahren bestehende Jahresreiseversicherung einmal nicht ausreicht, weil diese für niedrigere Reisepreissummen abgeschlossen wurde. So können Sie diese Differenz einmalig mit einer Einmalversicherung abdecken und damit eine Unterversicherung vermeiden.
Tipp Fazit und Tipp für Sie:
Prüfen Sie die Versicherungssummen beim Rücktrittsschutz und schließen Sie bei Bedarf einen Zusatzschutz ab. Das funktioniert meist einfach als Aufstockung mit der normalen
Reiserücktrittsversicherung.
 
Tipp 5.Fehler: Aus Kostengründen eine Versicherung mit Selbstbehalt ausgewählt und dann im Schadenfall weniger Geld zurückbekommen.

Eine Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung ist etwas teuerer als ein Reiseschutz mit Selbstbehalt. Man spart also scheinbar, wenn man Tarife mit Selbstbehalt auswählt. Aber die Rechnung geht nur dann auf, wenn kein Versicherungsfall eintritt. Ansonsten dreht sich die Waage zu Gunsten der Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Da der Versicherer bei Selbstbehalt-Tarifen diese Selbstbeteiligung als den Eigenanteil an den Kosten für den Versicherungsfall einbehält. und somit weniger Geld zurückzahlt.
Tipp Fazit und Tipp für Sie:
Besser in einen
Reiseschutz ohne Selbstbeteiligung investieren, das schützt vor unliebsamen Zusatzkosten.

3 Gründe warum eine Reiseversicherung der ERGO (ERV) eine gute Wahl ist.

  1. Schnelle Hilfe durch die ERGO, wenn etwas passiert:
    90% der eingereichten Schadensmeldungen beantwortet die ERGO nach eigenen Angaben innerhalb von 5 Tagen - und 50% aller Kunden haben im gleichen Zeitraum sogar schon ihr Geld auf dem Konto!
     
  2. Service für den Kunden steht im Vordergrund:
    Die Mitarbeiter im Service Center sind für Ihre Fragen werktags von 7 bis 21 Uhr telefonisch erreichbar und beantworten Ihre E-Mails werktags innerhalb von 48 Stunden!
     
  3. Die ERGO spricht Klartext:
    Damit Sie wissen, was in Ihrem Versicherungsprodukt versichert ist und was nicht, erklärt die ERGO die Fachausdrücke und hat die Versicherungsdokumente auf klare verständliche Sprache gebracht.
    In den IPID Produktinformationen finden Sie einfach und klar die Leistungen und Leistungsausschlüsse erklärt.

   

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