Das sind die Leistungen bei Reiserücktritt:
Versicherte Leistungen sind u.a.:
- Stornierung: Die Stornokostenversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem
versicherten Grund stornieren müssen.
- Verspäteter Reiseantritt: Die Stornokostenversicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten
Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Die ERGO erstattet Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Auto maximal einen Tag vor Reiseantritt
wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
- Inklusive Assistance-Leistungen: Informiert Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Das sind die Leistungen bei Reiseabbruch:
Versicherte Leistungen sind u.a.:
- Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten
Gründe abbrechen müssen.
- Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls
oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
- Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzlichen Reisekosten, wenn Ihr Auto wegen einer Panne oder eines Unfalls
auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
- Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert Ihre außerplanmäßige Rückreise.
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45 Tage optimaler Reiseschutz
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Das Plus: Die telefonische Stornoberatung
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Ist Ihre Reise wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet?
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen?
Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lässt die ERGO Sie nicht allein. Die telefonische Stornoberatung gibt Ihnen
hierbei die richtige Empfehlung! |
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Das sind die Leistungen bei der Krankenversicherung:
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstattet die Reiseversicherung u.a. die Kosten für
- medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehende Person (einschließlich Kostenübernahme)
- Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden
Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
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Das sind die Leistungen beim Reisegepäckschutz:
Versichert ist unter anderem:
- Die Gepäckversicherung erstattet den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben etc.).
- Die Gepäckversicherung erstattet den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden
kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
- Die Gepäckversicherung erstattet Ihnen für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck bis zu
€ 250,- pro Person.
Versicherungssumme:
€ 2.000 für Einzelreisende;
€ 4.000 für Familien
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Geografischer Geltungsbereich?
Europaweit und Weltweit
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten.
Bei den Angeboten ohne Selbstbehalt sind altersabhängige Prämien zu beachten.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte
im Schadenfall zu zahlen: Bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch je
Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person;
Reisekranken-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten
Reisegepäck-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall
Versicherungsschutz Zeitraum?
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten
45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruch-Versicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht
Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung
haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz
nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Abschlussfrist:
Sie sollten die Rundumsorglos-Reiseversicherung sofort bei Buchung der Reise abschließen, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei
Werktage die Reiseversicherung kaufen.
Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag
nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Versicherte Gründe bei Reiserücktritt / Reiseabbruch?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten
sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
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- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Wichtig zu wissen:
Beispiele nicht versicherter Stornogründe:
Wenn Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren, ersetzt die Versicherung die Stornokosten nicht.
Ausnahmen können sich ergeben bei konkreten Reisewarnungen des auswärtigen Amtes auf das Zielgebiet bezogen.
Beispiele nicht versicherter Reiseabbruchgründe:
Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen,
können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden.
Beispiele nicht versicherter Gründe bei der Krankenversicherung:
So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt
wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen
reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
Beispiele nicht versicherter Gründe bei der Gepäckversicherung:
Beispielsweise der Verlust von Bargeld ist nicht versichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen
der ERGO für die Reiseversicherungen nachlesen
IPID Produkt-Informationsblatt für den RundumSorglos Reiseschutz
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