Wissenswertes und Tipps, wie Sie Probleme vorab vermeiden können und die richtige Entscheidung treffen.
-
Der Unterschied von Online-Checkin und Checkin am Flughafen
Ein Online-Checkin stellt keinen entgültigen Checkin zum Start der Reise dar, sondern nur eine Willensbekundung die Reise auch anzutreten. Der rechtlich verbindliche Checkin für das Ende der Leistung der Rücktrittsversicherung ist der mit der Passkontrolle, Erhalt der Bordkarte und der Gepäckaufgabe am Flughafen. Erst dort endet die Leistung der Reiserücktrittsversicherung. In der Zwischenzeit zwischen Online-Checkin am heimischen PC und dem tatsächlichen Checkin ist man noch Rücktrittsversichert und die Versicherung muss leisten, wenn in dieser Zeit etwas passiert.
-
Aus Angst vor vermuteten Gefahren die Reise storniert - nicht versichert!
Eine unklare politische Situation am Reiseziel, eine Gesundheitsgefahr oder Terrorgefahr, die aus dem Medien bekannt wird, ist noch kein versicherter Grund um eine Reise zu stornieren. Wer aus Angst vor möglichen Gefahren voreilig storniert, hat kein Anrecht auf Reisepreis-Entschädigung. Erst, wenn von Seite des auswärtigen Amtes, zum Beispiel auf der dortigen Homepage eindeutige Reisewarnungen ausgesprochen werden, dann sind sie bei Reiserücktritt auch versichert.
-
Bedingungen für Reiserücktritt in der Kreditkarte nicht beachtet - Kein Geld von der Versicherung der Kreditkarte!
Beispiel aus der Praxis: In den Leistungen einer Kreditkarte war eine Reiserücktrittversicherung enthalten, jedoch mit der Bedingung, dass damit der komplette Reisepreis gezahlt werden muss, nur dann ist dieser Reiseschutz gültig. In dem Fall wurde jedoch die Anzahlung des Reisepreises vorab per Überweisung gezahlt. Die Kreditkartenfirma bekam Recht und musste nicht zahlen. Also Vorsicht bei Reiseversicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind. Genau nachsehen, ob diese auch leistet.
-
Storno zu lange hinausgezögert - weniger Geld zurück von der Versicherung!
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: In der Annahme, dass die Krankheit sich bis zum Reisebeginn bessert, wartete der Reisende mit der Stornierung zu lange. Erst einige Wochen später, als die Genesung nicht so voranschritt, und der Urlaub daher nicht angetreten werden konnte, stornierte der Reisende seinen Urlaub. Wenn zu spät storniert wird, dann zahlt der Versicherer oft nur die Stornokosten, bzw. den Prozentsatz, der angefallen wäre, wenn bereits zum Bekannt werden der Erkrankung storniert würde. Er erhielt weniger Geld von seiner Reiseversicherung zurück, wegen zu später Stornierung seiner Reise.
Genau aus dem Grund gibt es den Service der Versicherungen - Die Stornoberatung. Dies kann ihnen einige hundert Euro ersparen.



