Das sind die Leistungen bei Reiserücktritt:
Versicherte Leistungen sind u.a.:
- Stornierung: Die Stornokostenversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus
einem versicherten Grund stornieren müssen.
- Verspäteter Reiseantritt: Die Stornokostenversicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die
nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Die ERGO erstattet Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Auto maximal einen Tag vor
Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
- Inklusive Assistance-Leistungen: Die ERGO informiert Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
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Das sind die Leistungen bei Reiseabbruch:
Versicherte Leistungen sind u.a.:
- Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten
genannten Gründe abbrechen müssen.
- Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines
Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
- Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzlichen Reisekosten, wenn Ihr Auto wegen einer Panne oder eines Unfalls
auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
- Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert Ihre außerplanmäßige Rückreise.
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Das sind die Leistungen bei der Krankenversicherung:
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstattet die ERGO u.a. die Kosten für
- medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Die Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehende Person (einschließlich Kostenübernahme)
- Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den
Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
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Das sind die Leistungen beim Reisegepäckschutz:
Versichert ist unter anderem:
- Die Gepäckversicherung erstattet den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der
Reise abhanden kommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen,
Erdbeben etc.).
- Die Gepäckversicherung erstattet den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt
wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
- Die Gepäckversicherung erstattet Ihnen für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck bis zu
€ 250,- pro Person.
Versicherungssumme:
€ 2.000,- für Einzelpersonen und € 4.000 für Familien |
Geografischer Geltungsbereich?
Weltweit (inklusive USA und Kanada)
Selbstbeteiligung?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: Bei Reiserücktritt oder
Reiseabbruch je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person;
Reisekranken-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten
Reisegepäck-Versicherung: € 100,- je versicherten Fall
Versicherungsschutz Zeitraum?
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den
ersten 45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruch-Versicherung: In der
Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für
die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort,
wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Vertragsverlängerung?
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt
wird.
Erreichen von Altersgrenzen?
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres läuft Ihrer Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf
einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.
Familie / Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis
ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Auch für alleinreisende versicherte Personen im Familientarif gelten die vollen Versicherungssummen des Familientarifs.
Wohnsitz Versicherungsnehmer?
Die ERGO Jahresreiseversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in
Deutschland und auch von Personen mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern abgeschlossen werden.
Bezahlung beim Onlinekauf?
Sie können die Jahresversicherung per SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard,
Visa und American Express akzeptiert.
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Versicherte Gründe?
Unter anderem
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor
Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung.
- Tod.
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
- Schwangerschaft.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluß der RundumSorglos Jahresreiseversicherung über den Link des
Online-Rechners erhalten Sie eine E-Mail mit allen benötigten Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie die
Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.
Wichtig zu wissen:
Beispiele nicht versicherte Stornogründe:
Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule
Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzt die Versicherung die Stornokosten nicht.
Beispiele nicht versicherte Reiseabbruchgründe:
Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten
Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden.
Beispiele nicht versicherte Gründe bei der Krankenversicherung:
So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während
der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner
oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
Beispiele nicht versicherte Gründe bei der Gepäckversicherung:
Beispielsweise der Verlust von Bargeld ist nicht versichert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen der ERGO
für den Jahresreiseschutz nachlesen
IPID Produkt-Informationsblatt zur RundumSorglos Jahresreiseversicherung
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