Das bietet die ERGO Incoming-Krankenversicherung:
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des versicherten Aufenthalts eintreten, erstattet die Reiseversicherung u.a. die Kosten für
- medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
- Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den
Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)
Versicherungssumme: unbegrenzt
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Geografischer Geltungsbereich?
Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer?
365 Tage
Versicherungsnehmer?
Die Versicherung kann nur von Personen mit Wohnsitz in der EU für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Versicherte Person = ausländischer Gast weltweit
Antragsteller = Gastgeber oder Besucher aus EU-Staaten
Versicherungssumme?
Die Incoming-Versicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.
Die Versicherungssumme ist unbegrenzt und beinhaltet damit die gesetzliche Mindestdeckung von € 30.000,-.
Selbstbeteiligung?
Sie können zwischen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt wählen.
Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten..
Abschlussfrist?
Der Abschluss der Incoming-Versicherung sollte vor Einreise erfolgen, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland.
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Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Schengen-Visum?
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an
ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Incoming-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie
bereits vor Beginn des Aufenthalts wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts
stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein
Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Prämien Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen?
Die Produktinformationen für die ERGO Incoming Versicherungen
Die Versicherungsbedingungen für die ERGO Reiseversicherungen
IPID Produktblatt für die Incoming Krankenversicherung
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