Nie ohne ausreichende Krankenversicherung ins Ausland reisen!
Eine Auslandskrankenversicherung ist besonders dann dringend anzuraten, wenn der Urlaub in einem Land erfolgt, der mit
Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Meist sind dies Reiseziele außerhalb Europas, wo der
Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Versicherung nicht mehr gilt.
In einige Länder dürfen Sie als Urlauber nur dann einreisen, wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung nachweisen können. Dies
gilt vor allem bei Reisen nach Russland, Kuba und Abu Dhabi. Für das Einreisevisum wird dann zwingend ein anerkannter Krankenschutz verlangt.
Ein Vorteil der privaten Auslandskrankenversicherung ist, dass Sie die Ärzte und das Krankenhaus selbst auswählen können und die
ärztlich verordneten Hilfsmittel und Arzneien durch den Versicherer erstattet werden.
Krankenrücktransport im Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Der besondere Vorteil einer privaten Krankenversicherung für das Ausland ist, das dabei auch ein Krankenrücktransport
eingeschlossen ist, der im Angebot der gesetzlichen Versicherung nicht enthalten ist, Daher ist auch für Reisen in Europa eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.
Der Patientenrücktransport ist eine Heimreise an den Wohnort des Versicherten oder das nächstgelegene Krankenhaus am Heimatort mit
besonderer medizinischer Betreuung. Dies kann zum Beispiel erfolgen als Sondertransport liegend auf einer Trage in einem
speziellen Flugzeug, welches zu diesen Zwecken ausgestattet ist, oder mit einem Extrasitz im normalen Flugzeug, der für die
besonderen Erfordernisse des Gesundheitszustandes ausgestattet ist..
An diesen Beispielen sehen Sie, wie teuer es Sie käme, wenn kein Krankenrücktransport im Versicherungsschutz enthalten ist,
und Sie dies selbst finanzieren müssten. Die geschätzten Kosten zurück nach Deutschland von den Kanaren 23.000,- Euro;
Rücktransport von Mallorca 12.000,- Euro, aus Ägypten rund 25000,-Euro und aus Kanada ca. 60.000, (Quelle ERGO Reiseversicherung)
Wie teuer im Ernstfall ein Patientenrücktransport wäre, hängt davon ab, in welchem Land sich der Patient befindet, wie schwer er
verletzt oder erkrankt ist, und wie leicht oder schwierig zugänglich das Krankenhaus ist, in dem der Patient behandelt wird.
Wichtige Voraussetzung für den Rücktransport ist die Transportfähigkeit des Patienten. Das wird durch den Versicherer
zusammen mit den Ärzten vor Ort geklärt. Abhängig ist dies auch von den gegebenen Möglichkeiten des Krankenhauses vor Ort und der dortigen medizinischen Versorgung.
Auch wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort ausreichend ist, kann bei einer in Aussicht stehenden beschleunigten
Verbesserung des Gesundheitszustandes am bekannten heimatlichen Ort auch dann der Krankenrücktransport erfolgen. Dies geschieht
dann, wenn in den Bedingungen des Versicherers von medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport gesprochen wird.
Die ERGO bietet mit Ihrem Jahres-Krankenschutz Angebot diesen medizinisch sinnvollen Rücktransport an.